Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Beziehungen zu unseren Kunden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Sie werden Vertragsbestandteil, sobald der Empfänger in deren Kenntnis Beziehungen mit uns aufnimmt, fortsetzt oder unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt.

Weitergabeverbot / Vertraulichkeit des Angebots

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Miet-, Untermiet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Auftraggeber als auch für den Vertragspartner des Auftraggebers vermittelnd tätig werden.

Eigentümerangaben

Die Angebote des Maklers sind unverbindlich. Zwischenzeitliche Verfügung, Irrtümer oder Auslassungen bleiben vorbehalten. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Auftraggeber bzw. einem von diesem beauftragten Dritten stammen und vom Makler nicht auf Ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

Wirtschaftlich gleichwertiger Abschluss

Die Provisionspflicht gilt auch dann, wenn über ein von uns nachgewiesenes Objekt ein anderer Vertragstyp (z. B. Miete, Untermiete oder Pacht) geschlossen wird, der wirtschaftlich die Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit - wenn auch in einer anderen rechtlichen Form verschafft.

Mitteilung des Vertragsschlusses

Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt über den Vertragsinhalt Auskunft zu erteilen und auf Verlangen eine Abschrift des geschlossenen Vertrages auszuhändigen.

Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

Gastro.- Immobilien & Beratung e.K.
Berlin August 2021

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